Bei der Verteilung von Adak-Fleisch reicht die Lieferadresse allein nicht aus. Wer das Fleisch erhalten soll, muss von Beginn an feststehen.
Laut Diyanet dürfen die gelobende Person, ihr Ehepartner, Eltern und Großeltern sowie Kinder und Enkel kein Adak-Fleisch essen. Auch andere wohlhabende Personen sind keine berechtigten Empfänger. Isst jemand aus diesen Gruppen davon, muss laut Diyanet der Wert der verzehrten Menge an Arme gegeben werden.
Die Wahl eines Vereins oder einer Suppenküche macht daher nicht jede Verteilung geeignet. Die Einrichtung sollte einen getrennten Übergabe- und Verwendungsplan für Bedürftige haben. Fleisch bei einem allgemeinen Empfang zu servieren und es für eine Mahlzeit für Bedürftige vorzusehen, sind unterschiedliche Abläufe.
Die organisierende Person sollte der Einrichtung mitteilen, dass es sich um Adak-Fleisch handelt, und die Abgabe an berechtigte Empfänger bestätigen lassen. Die Bewirtung von Mitarbeitenden, Veranstaltungsgästen oder der Familie der spendenden Person sollte nicht der Standard sein. Übergabebelege und Einrichtungsbestätigungen ermöglichen die Nachverfolgung ohne öffentliche Listen personenbezogener Empfängerdaten.
Quellen und weiterführende Informationen
Diyanet: Adak kurbanının hükmü ve etinden yararlanma ↗Ein Cookie mit einer Laufzeit von 30 Tagen zählt Aufrufe und Reaktionen. Sie können alle Artikel auch ohne Zustimmung lesen.
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