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Adak-Vollmacht online: klar und nachvollziehbar

Bei einer Online-Vollmacht muss der Umfang sichtbar sein. Nutzer müssen wissen, welcher Bestellung und welcher Befugnis sie zustimmen.

Bei einer Online-Vollmacht muss der Umfang sichtbar sein. Nutzer müssen wissen, welcher Bestellung und welcher Befugnis sie zustimmen.

Der Hohe Rat für Religionsangelegenheiten nennt das Internet als möglichen Weg zur Vollmachtserteilung. Für eine passende digitale Umsetzung müssen Zustimmungstext, Antwort und zugehörige Bestellung gemeinsam betrachtet werden. Eine automatische Bildschirmmeldung ist allein kein Nachweis religiöser oder rechtlicher Konformität.

Bei Sprachaufnahmen darf der Mikrofonzugriff nur auf Wunsch des Nutzers beginnen. Aufnahmestatus, Stoppschaltfläche und Wiedergabe müssen sichtbar sein. Wer keine Aufnahme möchte oder kein geeignetes Gerät hat, braucht eine Alternative wie ein Telefonat. Eine Browserfreigabe ist keine pauschale Einwilligung in sämtliche Verwendungen personenbezogener Daten.

Es muss klar erkennbar sein, ob die Aufnahme geprüft wurde. Eingegangen, in Prüfung und bestätigt bedeuten Unterschiedliches. Das Hochladen darf keine Meldung „Schlachtung abgeschlossen“ auslösen. Aufnahmelinks dürfen nicht öffentlich sein. Zugriff erhalten nur Personen, die sie dienstlich prüfen müssen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Wenden Sie sich bei persönlichen religiösen Fragen an ein Mufti-Amt und bei Rechtsfragen an eine befugte Fachperson.

Quellen und weiterführende Informationen

Diyanet: Vekâlet yoluyla kurban ↗KVKK: Telefon görüşmelerinin kaydedilmesi ↗
Statistikeinstellung

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