Eine Vollmacht zur Opferung kann telefonisch erteilt werden. Im Gespräch muss klar sein, wer wen zu welcher Handlung bevollmächtigt.
Diyanet erklärt, dass eine Opfervollmacht mündlich, schriftlich, telefonisch oder online erteilt werden kann. Das bedeutet nicht, dass jede unklare Aufnahme automatisch ausreicht. Umfang der Anweisung und Wille der Person müssen verständlich sein.
Vor dem Gespräch sollten Bestellung, Tierauswahl und Verteilungswunsch geprüft werden. Die anrufende Person sollte sich und die Organisation vorstellen und die gewünschte Vollmacht einfach erklären. Der Ablauf muss Fragen, Korrekturen und eine Verschiebung des Gesprächs ermöglichen.
Soll das Gespräch aufgenommen werden, sind vorher Datenschutzhinweise erforderlich. Aufnahmefehler, unhörbare Äußerungen oder unklare Zustimmung dürfen keinen automatischen Abschluss auslösen. Eine Person sollte den Fall prüfen und vor Schlachtbeginn klären. Getrennte Zahlungsbelege und Vollmachtsbestätigungen verringern ebenfalls Fehler.
Quellen und weiterführende Informationen
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