Die geprüfte Diyanet-Auskunft verlangt keine dreimalige Wiederholung der Vollmachtsfrage. Wiederholung kann eine Bestätigungsmethode einer Organisation sein. Sie darf nicht als religiöse Pflicht dargestellt werden.
Dieselbe Frage mehrfach zu stellen, beweist allein nicht, dass der Bevollmächtigungswille verstanden wurde. Antwortet die falsche Person oder ist der Umfang unklar, löst Wiederholung diese Unsicherheit nicht. Eine verständliche Erklärung, freier Wille und eine eindeutige Antwort sind die sinnvollere Prüfgrundlage.
Die zuständige Person sollte zuerst die Bestellung nennen und dann Schlacht- und Verteilungsumfang erklären. Wünscht der Nutzer einen anderen Empfänger, sollte die Anfrage angepasst werden, statt den alten Text zu wiederholen. Widersprüchliche oder unvollständige Antworten können zur Prüfung zurückgestellt werden.
Eine Website kann drei getrennte Bestätigungsseiten verwenden. Diese garantieren aber nicht die religiöse Anerkennung der Handlung. Statt eine unerklärte Regel als Pflicht darzustellen, sollte ein Kontaktweg mit persönlicher Prüfung und Antworten angeboten werden. Persönliche religiöse Fragen können unabhängig vom Verkaufsgespräch mit einer qualifizierten Fachperson besprochen werden.
Quellen und weiterführende Informationen
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